[ Auszug: (1) Räumt der Urheber einem anderen ein Nutzungsrecht am Werk ein, so
verbleibt ihm im Zweifel das Recht der Einwilligung zur Veröffentlichung
oder Verwertung ... ]
[ Teil 1 Urheberrecht(UrhG) ] [ Teil 2 Verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 3 Besondere Bestimmungen für Filme(UrhG) ] [ Teil 4 Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte(UrhG) ] [ Teil 5 Anwendungsbereich, Übergangs- und Schlussbestimmungen(UrhG) ]